Wir über uns
Wer wir sind ...
Die Neubeginn gGmbH - gegründet im Jahr 2012 - ist ein gemeinnütziger sozialer Träger und ist in den Bereichen der Ambulanten Wohnhilfe (FB I) und seit 2023 der Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe (FB II) (Einrichtungen von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen nach ASOG) tätig.
Unser Leitgedanke: Neubeginn wagen - Perspektiven ermöglichen - Zukunft sichern
ist für uns gleichermaßen Zielstellung, Handlungsrahmen und Ausdruck unseres Selbstverständnisses.
Wir arbeiten im Auftrag einiger Senatsverwaltungen, des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, der örtlich zuständigen Sozialleistungsträger und nach aktuellen fachlichen Standards.
Wir kooperieren mit den zuständigen Fachdiensten, einer Vielzahl von spezialisierten Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und mit anderen Leistungsanbietern im Bereich der Wohnungslosenhilfe, Jugendhilfe, Suchthilfe, Bewährungshilfe, Eingliederungshilfe sowie mit Wohnungsbaugesellschaften und privaten Vermietern und dergleichen.
Ambulante Wohnhilfe
Wir beraten und unterstützen erwachsene Menschen, deren besondere Lebensumstände mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die sie aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können.
Für die Dauer unserer Hilfen können wir Wohnraum - in von uns angemieteten Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen - zur Verfügung stellen. Damit den betreuten Menschen die Überwindung ihrer komplexen und multiplen Problemlagen gelingen kann, setzen wir unsere Fachkompetenz, unser persönliches Engagement und den Zugang zu einem Netzwerk an Hilfe- und Unterstützungsleistungen ein.
Wir ermutigen und motivieren wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen einen Neubeginn zu wagen und stehen an ihrer Seite. Mit ihnen gemeinsam entwickeln wir neue persönliche und beruflich angemessene Perspektiven und unterstützen sie in deren Umsetzung.
Gemäß der §§ 67 / 68 SGB XII bieten wir für den jeweiligen Hilfebedarf ein individuelles und flexibles Betreuungs- und Unterstützungskonzept an. Dies realisieren wir in folgenden Leistungsangeboten:
• Betreutes Einzelwohnen (BEW)
• Betreutes Gruppenwohnen (BGW)
• Wohnungserhalt und Wohnungserlangung (WuW)
Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe
Wir betreiben Einrichtungen zu vorübergehenden Wohnzwecken für geflüchtete & obdachlose Menschen in Gemeinschaftsunterkünften des Typs 3 (Familienwohnen) oder Wohnheimen.
Hierbei legen wir einen hohen Wert auf Qualität, ein menschenwürdiges (Zusammen-) Leben, Ordnung und Sauberkeit, Drogen- und Gewaltfreiheit, Integration, Wiedereingliederung, soziale-, gesellschaftliche- und kulturelle Teilhabe sowie Akzeptanz und ein gutes Miteinander.
An den Standorten werden niederschwellige Beratungs- und Hilfeangebote durch sozialpädagogisches Personal und je nach Einrichtungstyp und Interesse der Bewohner gemeinschaftliche Freizeitaktivitäten angeboten.
Die Unterbringung erfolgt stets durch eine Zuweisung des Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten oder durch die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamts des Landes Berlin.
Die Wohnheimkosten werden in der Regel durch die jeweils zuständige Sozialleistungsbehörde des Bundeslandes - LAF, Jobcenter oder Amt für Soziales - übernommen.
Bei Erwerbseinkommen müssen die Hilfebedürftigen einen geringen Eigenanteil der Wohnheimkosten selbst tragen, diese werden dem Hilfebedürftigen durch die bewilligende Leistungsbehörde monatlich rückwirkend in Rechnung gestellt.
Die anteilige Betragshöhe richtet sich nach dem zu berücksichtigenden Nettoeinkommen und die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft oder des Wohnheimes.
Die Kostenübernahmen hierfür hat die betroffene Familie / Einzelperson selbstständig und rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums dem Einrichtungsbetreiber in Original zu erbringen. Anderenfalls kann es gemäß der gesetzlichen Vorschriften zum umgehenden Verlust des Unterkunftsplatzes führen.
Ausführliche Informationen zu unseren Standorten finden Sie hier.