Neubeginn wagen, Perspektiven ermöglichen, Zukunft sichern

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Die Neubeginn gGmbH mietet verschiedene Wohnungen an, um ihre Leistungsangebote zu realisieren.
Diesen Wohnraum stellen wir unseren Klienten für die Dauer der Hilfemaßnahme zur Verfügung.
Die Grundausstattung für das Zimmer in der Wohngemeinschaft im BGW oder für eine Trägerwohnung
im BEW wird i.d.R. über eine geringfügige Ausstattungsbeihilfe der Jobcenter sichergestellt.

ABER:
Damit aus einem " Dach über dem Kopf " ein vorübergehendes Zuhause wird, bedarf es vieler weiterer Dinge. Bei der Einrichtung des Zimmers in der betreuten Wohngemeinschaft oder der Einzelwohnung können Sie unsere Klienten direkt unterstützen.

Sachspenden für unseren Bereich sind immer willkommen, wie beispielsweise für den Fachbereich:  

Ambulante Wohnhilfe

  • Küchenausstattung - Essgeschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und andere Kochutensilien udg.
  • Kleinmöbel, wie Tische, Stühle, Regale, Kommoden,  Schreibtische, mittelgroße Kleiderschränke
  • Couchgarnituren, Sessel, Einzelbetten
  • funktionstüchtige Kühlschränke / Kühlkombis und Waschmaschinen (bitte nicht älter als 6 - 7 Jahre)

Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe

  • Küchenausstattung - Essgeschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen und andere Kochutensilien udg.
  • Spielwaren, Gesellschaftspiele (Brett- und Kartenspiel udg.), Bastel- und Malbedarf
  • Für Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr auch hygienisch saubere Kuscheltiere

»» Nach telefonischer Absprache können Sie gerne Ihre Sachspende direkt bei uns an folgenden Standorten abgeben.

Transvaalstraße  11 - 13351 Berlin   |   Telefon: + 49 (30) 453 01 752
(Ambulante Wohnhilfe)
Kalischer Straße 24 - 10713 Berlin   |   Telefon: + 49 (30) 318 02 926
(Flüchtlings- und Obdachlosenhilfe)

Haben Sie keine Sachgegenstände und möchten unsere Arbeit dennoch unterstützen? Dann sprechen
Sie uns gerne bezüglich einer Geldspende an.

Ihre Ansprechpartnerin für Spenden:
Frau Friese
Telefon:   + 49 (30) 453 01 752
E-Mail:     info(at)neubeginn.berlin

 

Wir fördern mildtätige Zwecke, im Besonderen das Wohlfahrtswesen (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 9 AO). Daher sind wir berechtigt für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Wir freuen uns über jede etwaige Unterstützung!

Das Team der Neubeginn gGmbH

 

Bildmaterial:   © PIXELIO   -   Geschirr: Constanze Wilking   /   Kleidung: H. Siepmann   /   Geld: Petra B